Mittwoch, 6. Juni 2012

PVL - Die Ombudsstelle bei der vbl AG

 
Ein Busschauffeur hatte die Idee einen Ombudsstelle für die vbl einzurichten, denn es gäbe viele Mitarbeiter die sich nicht getrauen bei Problemen mit ihrem direkten Vorgesetzten die Sache anzuschauen meinte er. Der vbl-Ombudsman könne sich dann dem Problem annehmen und Vermitteln. Er habe diese Idee Herrn Schmassmann mitgeteilt.
 Herr Schmassmann habe diese Idee aber schon während dem Gespräch verworfen weil er überzeugt sei, dass diese Aufgabe die Personalkommission übernehmen kann.
Eine Ombudsstelle mit einer Personalkommission (PK) vergleichen zu wollen geht natürlich nicht. Eine Ombudsstelle, bzw. der Ombudsman ist per Definition immer eine externe Person. Wie sonst könnte er unabhängig und neutral vermitteln?
Ombudsstellen gibt es für fast alles. Z.B Ombudsmann der Krankenversicherungen, der bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Krankenkassen vermittelt. Der Verband öffentlicher Verkehr (bei dem die vbl Mitglied ist) hat ebenfalls eine Ombudsstelle, welche zwischen unzufriedenen Fahrgästen und dem Transportunternehmen vermittelt.
Die Hauptfunktion einer Personalkommission ist immer die kollektiven Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Sie setzt sich also für die Mitarbeiter im Ganzen ein, nie für einzelne Interessen und schon gar nicht bei einem Problem eines einzelnen Mitarbeiters.
Es kann also niemals die Aufgabe einer Personalkommission sein bei Streitigkeiten zwischen einem Mitarbeiter mit seinem Vorgesetzten zu vermitteln. Das gäbe ein lustiges Bild. Da sässe ein Mitglied der PK (vbl-Mitarbeiter) vor seinem Chef Herr Jenny (vbl-Mitarbeiter) um sich für das Anliegen seines Arbeitskollegen (vbl-Mitarbeiter) einzusetzen.
Warum Herr Schmassmann dem betreffendem Mitarbeiter nicht darauf hingewiesen hat, dass die Funktion einer Ombudsstelle dem Hausverband (PVL) zufällt ist mir ein Rätsel.
Dies ist nämlich eine unserer Hauptfunktionen – sich für den einzelnen Mitarbeiter stark zu machen. Ich bin als neutrale und externe Person auch berechtigt bei schwierigen Gesprächen anwesend zu sein. Mit dem PVL wird das Anliegen falls nötig direkt mit der Geschäftsleitung angeschaut und bleibt nicht bei einem Vorgesetzten „hängen“.
Dem Busschauffeur mit der Idee der Ombudsstelle möchte ich wissen lassen, dass es eine Ombudsstelle gibt, nämlich der PVL!
In diesem Sinne
Hanns Ruchti

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