Zum Bericht im vbl aktuell vom 4.Juli
Von einigen Mitgliedern wurden wir darauf aufmerksam
gemacht, dass in der Waschstrasse zwei Videokameras installiert sind. Es wurden
uns Fälle berichtet, wo Mitarbeiter aus dem Fahrdienst und der Bereitstellung
ins Büro zitiert wurden, weil Sie angeblich bei der Durchfahrt durch diese
Waschstrasse einen Schaden verursacht haben.
Wir als Personalverband haben uns dieser Sache angenommen um
zu klären, ob dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung ist. An der
Sozialpartnerschaftlichen Sitzung vom 12 Juni haben wir diesen Punkt aufs
Parkett gebracht. Die vbl AG versprach uns diesen Punkt an der nächsten Sitzung
ausführlich zu besprechen.
Am 2. Juli hat uns die vbl AG schriftlich genau Geschildert
wie, warum und durch welche Personen die Videoauswertung geschieht , siehe vbl aktuell
vom 4. Juli.
Diese Antwort haben wir durch den Datenschutzbeauftragen Dr.
Reto Fanger prüfen lassen, welcher zu folgendem Schluss gekommen ist:
„Die
Begründung der vbl-AG betreffend Videoüberwachung in der Waschanlage erscheint
plausibel und ist, sofern der Ablauf möglicher Auswertungen einzig für den
geschilderten Zweck und im erwähnten Ausmass erfolgt, aus
datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden“.
Der PVL ist froh, dass die vbl AG sich in dieser
rechtlich heiklen Situation korrekt verhält. Falls du dich selber auch über eine Vorgehensweise der vbl AG störst, melde es uns, damit wir es ebenfalls abklären können. Hanns Ruchti
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen